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Lizenz für die Verwendung der NVIDIA GeForce-Software durch Kunden

 

WICHTIGE HINWEISE – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Bei dieser Lizenz für die Verwendung der NVIDIA GeForce-Software durch Kunden (der "LIZENZ") handelt es sich um die maßgeblichen Nutzungsregeln für die GeForce-Software der NVIDIA Corporation und ihrer Tochtergesellschaften ("NVIDIA"), die Sie hier herunterladen können. Unter den Begriff "SOFTWARE" fallen die GeForce-Software sowie sämtliche mitgelieferte Software und Begleitmaterialien. Wenn Sie die SOFTWARE herunterladen, installieren, kopieren oder anderweitig nutzen, stimmen Sie gleichzeitig den Bestimmungen dieser LIZENZ zu. Sollten Sie mit den Bestimmungen dieser LIZENZ nicht einverstanden sein, so dürfen Sie die SOFTWARE nicht herunterladen oder nutzen.

VORBEMERKUNGEN

Für die Nutzung von NVIDIA Produkten sind insgesamt drei Komponenten erforderlich: Die SOFTWARE selber, die auf einer Grafikkarte integrierte Hardware sowie ein PC. Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch sonstige Gesetze und Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Die SOFTWARE wird nicht verkauft; es wird lediglich eine Lizenz zur Nutzung in strenger Übereinstimmung mit dieser LIZENZ gewährt. Die Hardware ist durch verschiedene Patente rechtlich geschützt und wird verkauft. Dieser Verkauf fällt jedoch nicht in den Geltungsbereich dieser LIZENZ. In dieser LIZENZ sind also ausschließlich die Bestimmungen für die Nutzung der SOFTWARE festgelegt.

1. DEFINITIONEN

1.1 Kunde. Der "Kunde" ist die juristische oder natürliche Person, die die SOFTWARE herunterlädt.

2. LIZENZGEWÄHRUNG

2.1 Rechte und Beschränkungen der Lizenzgewährung. NVIDIA gewährt dem Kunden hiermit unter folgenden Bedingungen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für die Installation und Nutzung der SOFTWARE in Verbindung mit Hardwareprodukten mit NVIDIA GeForce- oder Titan-Branding im Eigentum des Kunden:

2.1.1 Rechte. Dem Kunden wird gestattet, mehrere Kopien der SOFTWARE auf einem gemeinsam genutzten Computer oder auf mehreren Computern gleichzeitig zu installieren und zu nutzen sowie mehrere Sicherungskopien der SOFTWARE ausschließlich zur Verwendung durch den Kunden innerhalb des Unternehmens des Kunden anzufertigen. "Unternehmen" bezeichnet die individuelle Verwendung durch den Kunden oder durch juristische Personen (zum Beispiel Gesellschaften, Körperschaften oder Universitäten) sowie durch ihre Untereinheiten, die zu mehr als fünfzig Prozent (50 %) in ihrem Eigentum sind.

2.1.2 Ausnahme für Linux/FreeBSD. Unbeschadet Absatz 2.1.1 darf SOFTWARE, die ausschließlich zur Nutzung unter Linux- oder FreeBSD-Betriebssystemen oder anderen Betriebssystemen, die auf dem Quellcode dieser Betriebssysteme basieren, vorgesehen ist, auch kopiert und weitergegeben werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die dazugehörigen Binär- und Programmdateien in keiner Form verändert werden (ausgenommen hiervon ist das Entpacken komprimierter Dateien).

2.1.3 Einschränkungen.

Keine Modifikationen und kein Reverse Engineering. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die SOFTWARE zu modifizieren (mit Ausnahme der in Abschnitt 2.1.2 erläuterten Fälle), Reverse Engineering an ihr durchzuführen, sie zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise zu versuchen, Zugriff auf den Quellcode der SOFTWARE zu erlangen.

Keine Komponententrennung: Die SOFTWARE wird als zusammengehöriges Produkt lizenziert. Ihre Komponenten dürfen nicht zum Zwecke der Nutzung auf mehreren Computersystemen voneinander getrennt oder in irgendeiner anderen Art und Weise getrennt von den restlichen Komponenten verwendet werden.

Keine Unterlizenzierung oder Verteilung. Der Kunde darf die SOFTWARE nicht verkaufen, vermieten, unterlizenzieren, verteilen oder übertragen. Zudem darf der Kunde die SOFTWARE nicht für öffentliche Vorführungen oder Übertragungen verwenden. Die SOFTWARE darf nicht für kommerzielle Hosting-Dienste bereitgestellt werden.

Keine Bereitstellung in Rechenzentren. Die SOFTWARE wird nicht für die Bereitstellung in Rechenzentren lizenziert. Als Ausnahme ist Blockchain-Verarbeitung im Rechenzentrum gestattet.

3. ENDE DER GÜLTIGKEIT

Sollte der Kunde gegen eine der hier aufgeführten Regelungen oder Bestimmungen verstoßen, so verliert diese LIZENZ automatisch ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software und aller ihrer Bestandteile zu vernichten.

Aufhebung zum Selbstschutz. Für den Fall, dass der Kunde rechtliche Schritte gleich welcher Natur gegen NVIDIA einleitet oder sich an Gerichtsverfahren gegen NVIDIA beteiligt, behält sich NVIDIA das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle gewährten Lizenzen und sonstige im Rahmen dieser LIZENZ gewährte Rechte auszusetzen oder zu kündigen, solange derartige Verfahren anhängig sind.

4. EIGENTUM

Alle geistigen und sonstigen Eigentumsrechte an und im Zusammenhang mit der SOFTWARE (insbesondere allen Grafiken, Fotografien, Animationen, Video-, Audio- und Musiksequenzen, Textelemente sowie anderen in der SOFTWARE enthaltene Daten und Informationen), den Begleitmaterialien sowie allen Kopien der SOFTWARE liegen bei NVIDIA beziehungsweise seinen Lieferanten.

5. GELTENDES RECHT UND VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN

Geltendes Recht. Diese LIZENZ wurde gemäß der Gesetzgebung des US-Bundesstaates Delaware abgefasst und ist dementsprechend auszulegen, wobei die Anwendung der entsprechenden kollisionsrechtlichen Vorschriften ausgeschlossen ist. Insbesondere die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen.

Schiedsverfahren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, bei Ansprüchen gegen NVIDIA, Streitigkeiten und Kontroversen, die im Zusammenhang mit dieser LIZENZ stehen oder sich daraus oder der Nutzung der SOFTWARE ergeben, ("Streitigkeiten") zunächst NVIDIA unter der US-Postanschrift (NVIDIA Corporation, ATTN: Legal, 2788 San Tomas Expressway, Santa Clara, California, 95051, USA) zu kontaktieren und zu versuchen, die Streitigkeit mit uns informell beizulegen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass es NVIDIA nicht gelingen sollte, die Streitigkeit mit dem Kunden innerhalb von 60 Tagen nach der ursprünglichen informellen Forderung seitens des Kunden beizulegen (oder früher, wenn nach Meinung von NVIDIA die Streitigkeit nicht innerhalb von 60 Tagen beigelegt werden kann), verpflichten sich der Kunde und NVIDIA, die Streitigkeit (mit Ausnahme von Ansprüchen von NVIDIA auf Unterlassung oder anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf) durch ein bindendes Schiedsverfahren vor einem Schiedsrichter der Judicial Mediation and Arbitration Services ("JAMS") in Santa Clara County, Kalifornien, USA, im Rahmen des jeweils für JAMS geltenden beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren beizulegen, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist. Das Schiedsverfahren wird in Santa Clara County, Kalifornien, USA, (oder in dem Santa Clara County nächstgelegenen JAMS-Büro) durchgeführt, sofern der Kunde nicht eine persönliche Anhörung an seinem Wohnort beantragt oder mit NVIDIA etwas anderes vereinbart. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt hindert eine Partei daran, wie erforderlich auf Unterlassung oder billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu klagen, um einen tatsächlichen oder drohenden Rechtsverstoß, widerrechtliche Aneignung oder Verletzung der Datensicherheit, der Rechte an geistigem Eigentum oder sonstiger Eigentumsrechte dieser Partei zu verhindern. Sollte diese Vereinbarung eines Schiedsverfahrens aus jedwedem Grund bei einen Streitfall keine Anwendung finden können und es in der Folge zu einem Gerichtsverfahren anstelle des Schiedsgerichtsverfahrens kommen, sind ausschließlich die Staats- und Bundesgerichte in Santa Clara, Kalifornien, USA, zuständig.

Verzicht auf Sammelklagen/Schwurgerichtsverfahren. ALLE ANSPRÜCHE MÜSSEN VON DEN PARTEIEN ALS EINZELPARTEIEN ERHOBEN WERDEN UND NICHT ALS KLÄGER ODER SAMMELKLÄGER IN EINER BEABSICHTIGTEN SAMMELKLAGE ODER EINEM BEABSICHTIGTEN REPRÄSENTATIVEN VERFAHREN. DIESER VERZICHT GILT FÜR SAMMEL-SCHIEDSVERFAHREN, ES SEI DENN, EIN SOLCHES SCHIEDSVERFAHREN IST NOTWENDIG, UM DIE DURCHSETZUNG DES VERZICHTS AUF EINE SAMMELKLAGE ZU ERREICHEN, ODER IN DEM FALL, DASS NVIDIA EINER SAMMELKLAGE AUSDRÜCKLICH ZUSTIMMT. DER KUNDE STIMMT ZU, DASS ER UND NVIDIA DURCH DIE GEWÄHRUNG DIESER LIZENZ JEWEILS AUF DAS RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN ODER AUF DIE TEILNAHME AN EINER SAMMELKLAGE VERZICHTEN.

Recht auf abweichende Regelung. DER KUNDE KANN DURCH SCHRIFTLICHE MITTEILUNG AN NVIDIA INNERHALB VON 30 TAGEN NACH BEGINN DER SOFTWARENUTZUNG GEMÄSS DIESER LIZENZ BEANTRAGEN, DASS DIESE LIZENZVEREINBARUNG BEZÜGLICH DES VERZICHTS AUF SCHIEDSVERFAHREN UND SAMMELKLAGE/SCHWURGERICHT AUF IHN KEINE ANWENDUNG FINDET. EINE SOLCHE SCHRIFTLICHE MITTEILUNG IST ZU RICHTEN AN: ATTN: LEGAL, 2788 SAN TOMAS EXPRESSWAY, SANTA CLARA, CALIFORNIA, 95051, USA UND MUSS FOLGENDE ANGABEN ENTHALTEN: (1) DEN NAMEN DES KUNDEN; (2) DIE ANSCHRIFT DES KUNDEN; (3) ANGABE VON GEFORCE ALS DIE SOFTWARE, AUF DIE SICH DIE MITTEILUNG BEZIEHT, UND (4) EINE DEUTLICHE ERKLÄRUNG, DASS DER KUNDE NICHT MÖCHTE, DASS STREITIGKEITEN DURCH EIN SCHIEDSVERFAHREN BEIGELEGT WERDEN, UND EIN NACHWEIS, DASS DIE FRIST VON 30 TAGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER AUSNAHMEREGELUNG EINGEHALTEN WURDE.

6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

6.1 Keine Gewährleistung. SOWEIT IM RAHMEN DES ANWENDBAREN RECHTS MÖGLICH, WIRD DIE SOFTWARE "WIE GESEHEN" BEREITGESTELLT; NVIDIA UND SEINE LIEFERANTEN SCHLIESSEN ALLE AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT GEWÄHRTEN GARANTIEN JEDWEDER ART IM BEZUG AUF DIE SOFTWARE UND DIE FOLGEN IHRER NUTZUNG AUS; AUCH DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE GEWÄHRLEISTUNG WIRD AUSDRÜCKLICH NICHT GEWÄHRT. DIES SCHLIESST INSBESONDERE AUCH KONKLUDENTE GARANTIEN HINSICHTLICH DES EIGENTUMS, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE UND DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER EIN. Ohne Einschränkung des Vorangegangenen trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass die SOFTWARE, die er erhält und installiert, die korrekte Version für das Modell seiner Grafik-Controllerkarte, seines Betriebssystems und seiner Hardware ist.

6.2 Haftungsbeschränkung. SOWEIT IM RAHMEN DES ANWENDBAREN RECHTS MÖGLICH, SCHLIESSEN NVIDIA UND SEINE LIEFERANTEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR WIE AUCH IMMER GEARTETE BESONDERE, ZUFÄLLIGE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG BZW. DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUS. DIES SCHLIESST SCHÄDEN AUS ENTGANGENEN GESCHÄFTSGEWINNEN, DATENVERLUST, UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND DEN VERLUST GESCHÄFTLICHER DATEN EIN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT AUCH DANN, WENN NVIDIA IM VORFELD AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTE KUMULATIVE HAFTUNG VON NVIDIA, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ERGIBT, ÜBERSCHREITET IN KEINEM FALL DEN NETTOBETRAG, DER DURCH DEN KUNDEN AN NVIDIA FÜR DIE NUTZUNG DER SPEZIFISCHEN SOFTWARE, AUF DER DIE HAFTUNG BASIERT, ENTRICHTET WURDE, BZW. DEN BETRAG VON 10,00 US-DOLLAR, WENN DER KUNDE FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE KEINE GEBÜHREN AN NVIDIA ENTRICHTET HAT.

7. SYSTEMAKTUALISIERUNGEN

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die SOFTWARE unter Umständen auf das System des Kunden zugreift, Daten zum System erhebt, das System aktualisiert und es konfiguriert, um das System für die Verwendung mit der SOFTWARE zu optimieren. Sofern der Kunde die SOFTWARE verwendet, stimmt er allem oben gesagten zu und sichert zu, dass er berechtigt ist, diese Zustimmung zu geben. Darüber hinaus bestätigt der Kunde, dass er alleine dafür verantwortlich ist, angemessene Sicherungskopien seiner Daten und Systemwiederherstellungspunkte für sein System zu erstellen, und dass NVIDIA in keiner Weise für Verluste oder Schäden an seinem System (inklusive Datenverlust oder Verlust des Zugriffs) verantwortlich ist, die im Zusammenhang mit oder aufgrund von folgenden Aktivitäten auftreten: (a) jegliche Änderungen der Konfiguration, der Anwendungseinstellungen, den Umgebungsvariablen, der Registry, der Treiber, am BIOS oder anderer Attribute des Systems (oder der Systemkomponenten), die durch die SOFTWARE durchgeführt wurden; oder (b) Installation jeglicher SOFTWARE-Patches oder Patches für Software von Drittanbietern über den NVIDIA Update Service. Die SOFTWARE kann Links auf Webseiten oder Dienste enthalten. NVIDIA empfiehlt dem Kunden, die Datenschutzrichtlinien der Webseiten und Dienste, die der Kunde in Anspruch nimmt, sorgfältig zu lesen, um sich darüber zu informieren, wie diese Seiten oder Dienste personenbezogene Daten des Kunden erfassen, verwenden und weitergeben. NVIDIA übernimmt keine Verantwortung für die Datenschutzrichtlinien und -praktiken von Webseiten und Diensten, die von anderen Unternehmen bzw. Organisationen bereitgestellt werden.

Registrierung und Kundeninformation. Der Kunde sichert zu, dass die Daten, die er bei der Registrierung der SOFTWARE angegeben hat, vollständig und korrekt sind. Sofern der Kunde während der Registrierung oder anderweitig NVIDIA persönliche Daten bereitstellt, erklärt er sich hiermit damit einverstanden, dass NVIDIA gemäß der Datenschutzrichtlinie von NVIDIA (zu finden unter https://www.nvidia.de/about-nvidia/privacy-policy/) solche Daten erfasst, verwendet und veröffentlicht. Wenn der Kunde keine Systemaktualisierung durch die SOFTWARE wie hier in Abschnitt 7 beschrieben wünscht, muss er die Auswahl von "Automatically check for updates" ("Automatisch nach Aktualisierungen suchen") auf der Registerkarte "Preferences" ("Einstellungen") in der entsprechenden NVIDIA Update-Systemsteuerung der SOFTWARE aufheben.

8. DIVERSES

Salvatorische Klausel: Sollte sich eine Bestimmung dieser LIZENZ als unverträglich mit geltendem Recht erweisen oder nicht im vollen Umfang durchgesetzt werden können, tritt an ihre Stelle eine gültige, durchsetzbare Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer Absicht am nächsten kommt. Diese LIZENZ ist die einzige, ausschließliche und vollständige Vereinbarung, die hinsichtlich dieser Transaktion zwischen den beiden Parteien geschlossen wird, und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen, mündlichen oder schriftlichen Absprachen und Vereinbarungen hinsichtlich der Transaktion. Änderungen an dieser LIZENZ bedürfen der Schriftform und müssen von einem NVIDIA Vertreter mit entsprechender Vertretungsbefugnis unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu erlangen. Der Kunde verpflichtet sich, die SOFTWARE nicht in Länder zu versenden, zu übertragen oder zu exportieren, für die dies per Entscheid des United States Bureau of Industry and Security bzw. gemäß anwendbarer Exportgesetze, -beschränkungen oder ‑bestimmungen verboten ist, und die SOFTWARE nicht auf eine gemäß diesen Gesetzen und Vereinbarungen verbotene Art und Weise zu nutzen.

ZUSTIMMUNG ZUR NUTZUNG DER NVIDIA GEFORCE-SOFTWARE DURCH DEN KUNDEN

Diese Lizenzvereinbarung für die Nutzung der NVIDIA GEFORCE-SOFTWARE durch den Kunden (im Folgenden die "VEREINBARUNG") ist die Vereinbarung, die die Nutzung der GeForce Experience-Computersoftware und der in Verbindung damit heruntergeladenen Installationsprogramme und Treiber und sämtlicher mitgelieferter Dokumentation (zusammenfassend die "SOFTWARE") der NVIDIA Corporation und ihrer Tochtergesellschaften ("NVIDIA") regelt. BITTE LESEN SIE SICH DIE FOLGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN ODER NUTZEN. NVIDIA ist nur unter der Bedingung bereit, die SOFTWARE an Sie zu lizenzieren, dass Sie alle in der VEREINBARUNG enthaltenen Bestimmungen akzeptieren. Indem Sie die SOFTWARE herunterladen, installieren, kopieren oder auf andere Weise nutzen, machen Sie deutlich, dass Sie diese VEREINBARUNG verstehen, und erklären sich damit einverstanden, dass alle ihre Bestimmungen für Sie bindend sind. Wenn Sie nicht mit allen Bestimmungen dieser VEREINBARUNG einverstanden sind, ist NVIDIA nicht bereit, die SOFTWARE an Sie zu lizenzieren, und Sie müssen alle Exemplare der SOFTWARE zurückgeben oder vernichten und dürfen die SOFTWARE nicht herunterladen, installieren, kopieren oder auf andere Weise nutzen.

VORBEMERKUNGEN

Für die Nutzung von NVIDIA-Produkten sind insgesamt drei Komponenten erforderlich: die SOFTWARE, die auf einer Grafikkarte integrierte Hardware und ein PC (Hardware und PC werden in diesem Dokument zusammen als "KUNDENSYSTEM" bezeichnet). Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch sonstige Gesetze und Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Die SOFTWARE wird nicht verkauft; es wird lediglich eine Lizenz zur Nutzung in strenger Übereinstimmung mit dieser VEREINBARUNG gewährt. Die Hardware ist durch verschiedene Patente rechtlich geschützt und wird im Gegensatz zur SOFTWARE verkauft; da dies jedoch nicht unbedingt im Paket mit der SOFTWARE geschieht, ist ein solcher Verkauf nicht Gegenstand dieser VEREINBARUNG. In dieser VEREINBARUNG sind also ausschließlich die Lizenzbestimmungen für die SOFTWARE festgelegt.

1. DEFINITIONEN

1.1 Kunde. Der Kunde ist die juristische oder natürliche Person, die die SOFTWARE herunterlädt und/oder installiert.

2. LIZENZGEWÄHRUNG

2.1 Rechte und Beschränkungen der Lizenzgewährung. Vorausgesetzt, der Kunde hält die Bestimmungen dieser VEREINBARUNG ein, gewährt NVIDIA hiermit das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht für einen einzelnen Kunden zum Laden, Installieren, Ausführen und Nutzen der SOFTWARE auf die Art und Weise und zu den Zwecken, die in den dazugehörigen gedruckten Materialien beschrieben werden, jedoch mit folgenden Einschränkungen:

2.1.1 Rechte. Dem Kunden wird gestattet, ein Exemplar der SOFTWARE auf dem KUNDENSYSTEM zu installieren und zu nutzen. Ein weitergehendes Kopieren der SOFTWARE ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Anfertigung einer einzigen Sicherungskopie der SOFTWARE. Die SOFTWARE darf nicht mit anderen geteilt, gemeinsam genutzt oder gleichzeitig auf verschiedenen Computersystemen genutzt werden.

2.1.2 Einschränkungen. Sofern in dieser VEREINBARUNG nicht ausdrücklich angegeben, ist der Kunde nicht befugt, (a) die SOFTWARE zu kopieren (außer im Verlauf des Ladevorgangs oder der Installation) oder zu modifizieren einschließlich einer Erweiterung um neue Funktionen oder anderweitiger Anpassungen, die die Funktionsweise der SOFTWARE verändern, (b) Reverse Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der kompletten SOFTWARE oder von Teilen davon durchzuführen oder auf andere Weise zu versuchen, Zugriff auf den Quellcode zu erlangen oder Dritten solche Maßnahmen zu erlauben oder sie dazu zu autorisieren, es sei denn, die Maßnahmen werden in einem solchen Umfang durchgeführt, der ungeachtet dieses Verbots vom Gesetz ausdrücklich erlaubt wird, (c) Urheberrechtsvermerke oder Vermerke zu sonstigen Rechten geistigen Eigentums von der SOFTWARE zu entfernen, (d) die SOFTWARE an andere Personen zu übertragen, unterzulizenzieren, zu verleihen, zu vermieten oder zu verleasen oder auf andere Weise zu verteilen oder (e) mehreren Nutzern die Funktionalität der SOFTWARE mit beliebigen Mitteln verfügbar zu machen einschließlich durch Hochladen der SOFTWARE in ein Netzwerk oder zu einem File-Sharing-Dienst oder durch Hosten, durch Anbieter von Anwendungsdiensten, Dienstleistungsunternehmen, Software as a Service (SaaS) oder beliebige sonstige Arten von Diensten.

2.2 Zusatzinformationen.

7-Zip. Die SOFTWARE beinhaltet das Softwareprogramm 7-Zip ("7-Zip"). Die Nutzung des Quellcodes von 7-Zip unterliegt den auf www.7-zip.org veröffentlichten Bestimmungen.

3. ZUSTIMMUNG ZUR ERFASSUNG UND NUTZUNG VON DATEN

Der Kunde erkennt hiermit an, dass die SOFTWARE sowohl auf nicht personenbezogene als auch auf personenbezogene Daten über den Kunden und das KUNDENSYSTEM zugreift und sie erfasst sowie das KUNDENSYSTEM konfiguriert, um (a) das KUNDENSYSTEM ordnungsgemäß für die Nutzung der SOFTWARE zu optimieren, (b) über die SOFTWARE Inhalte bereitzustellen, (c) NVIDIA-Produkte und ‑Dienste zu verbessern und (d) Marketingmitteilungen zu versenden. Zu den Informationen, die die SOFTWARE hinsichtlich des KUNDENSYSTEMS erfasst, gehören (i) Hardwarekonfiguration und ‑kennung, (ii) Betriebssystem und Treiberkonfiguration, (iii) installierte Spiele und Anwendungen, (iv) Daten zu den Einstellungen, zur Leistung und zur Nutzung der Spiele und Anwendungen und (v) Messwerte zur Nutzung der SOFTWARE. Sofern der Kunde die SOFTWARE verwendet, stimmt er hiermit allen vorstehend angeführten Bestimmungen zu und sichert zu, dass er berechtigt ist, diese Zustimmung zu geben.

Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, dass er alleine dafür verantwortlich ist, angemessene Sicherungskopien seiner Daten und Wiederherstellungspunkte für sein System zu erstellen, und dass NVIDIA in keiner Weise für Verluste oder Schäden am KUNDENSYSTEM (einschließlich Datenverlusts oder des Verlustes des Zugriffs) haftbar ist, die im Rahmen oder aufgrund folgender Maßnahmen auftreten: (y) beliebige über die SOFTWARE durchgeführte Änderungen der Konfiguration, der Anwendungseinstellungen, der Umgebungsvariablen, der Registry, der Treiber, des BIOS oder anderer Attribute (oder beliebiger anderer Komponenten) des KUNDENSYSTEMS oder (z) die über die SOFTWARE durchgeführte Installation von Patches für die SOFTWARE oder für Software von Drittanbietern. Die SOFTWARE enthält unter Umständen Links auf Webseiten oder Dienste. NVIDIA empfiehlt dem Kunden, die Datenschutzrichtlinien der Webseiten und Dienste, die der Kunde in Anspruch nimmt, sorgfältig zu lesen, um sich darüber zu informieren, wie diese Seiten oder Dienste personenbezogene Daten des Kunden erfassen, verwenden und weitergeben. NVIDIA übernimmt keine Verantwortung für die Datenschutzrichtlinien und -praktiken von Webseiten und Diensten, die von anderen Unternehmen bzw. Organisationen bereitgestellt werden.

Weitere Informationen zur Erfassung, Verwendung und Weitergabe von Daten der Nutzer der SOFTWARE durch NVIDIA finden Sie in der NVIDIA-Datenschutzrichtlinie auf https://www.nvidia.de/about-nvidia/privacy-policy/.

4. DAUER UND ENDE DER GÜLTIGKEIT

4.1 Dauer der Gültigkeit. Jede im Rahmen dieser VEREINBARUNG gewährte Lizenz ist ab dem Datum des Downloads bis zum Ende der Nutzung auf dem entsprechenden KUNDENSYSTEM gültig. Die Dauer unterliegt einer früheren Beendigung, wie im folgenden Abschnitt dargelegt. Diese VEREINBARUNG bleibt so lange gültig, bis die letzte Lizenz abläuft oder endet.

4.2 Kündigung. Der Kunde kann die VEREINBARUNG jederzeit kündigen, indem er alle in seinem Besitz oder unter seiner Aufsicht befindlichen Exemplare der SOFTWARE vernichtet. Sollte der Kunde gegen eine der in diesem Dokument festgelegten Bestimmungen verstoßen, so verliert diese VEREINBARUNG, mit oder ohne Vorankündigung durch NVIDIA, automatisch ihre Gültigkeit. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, alle in seinem Besitz oder unter seiner Aufsicht befindlichen Exemplare der SOFTWARE und aller Bestandteile der SOFTWARE je nach Wahl von NVIDIA entweder zu vernichten oder zurückzusenden. Für den Fall, dass der Kunde rechtliche Schritte gleich welcher Natur gegen NVIDIA einleitet oder sich an laufenden Verfahren beteiligt, behält sich NVIDIA das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle gewährten Lizenzen und sonstige im Rahmen dieser VEREINBARUNG gewährte Rechte auszusetzen bzw. aufzukündigen, solange derartige Verfahren anhängig sind.

5. URHEBERRECHT

5.1 Eigentum am Urheberrecht. Das Exemplar der SOFTWARE wird lizenziert und nicht verkauft. Der Kunde hat das Eigentum an allen Medien, auf denen die SOFTWARE gespeichert ist, NVIDIA und seine Lizenzgeber oder Zulieferer jedoch behalten das Eigentum an dem eigentlichen Exemplar der SOFTWARE; dazu gehören alle Urheberrechte und sonstigen Rechte geistigen Eigentums an der SOFTWARE (einschließlich unter anderem auf alle Bilder, Fotos, Animationen, jedes Video, Audio, jede Musik, jeden Text und alle sonstigen in die SOFTWARE integrierten Daten), die mitgelieferten gedruckten Materialien und alle Exemplare der SOFTWARE. Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale vertragliche Vereinbarungen geschützt. Dementsprechend ist der Kunde dazu verpflichtet, die SOFTWARE wie alle anderen urheberrechtlich geschützten Materialien zu behandeln, soweit nicht durch anders lautende Bestimmungen im Rahmen dieser VEREINBARUNG etwas anderes festgelegt ist. Ihm ist jedoch gestattet, eine einzige Kopie der SOFTWARE ausschließlich zu Sicherungs‑ oder Archivierungszwecken anzufertigen, vorausgesetzt, der Kunde kopiert alle auf dem Originalexemplar befindlichen Vermerke zu Urheberrechts‑ und Eigentumsrechten mit. Die Algorithmen, die Struktur, die Organisation und der Quellcode der SOFTWARE stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von NVIDIA dar. Sofern in diesem Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gewährt weder diese VEREINBARUNG noch NVIDIA dem Kunden ein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht unter NVIDIA-Patenten, ‑Urheberrechten, ‑Marken oder sonstigen NVIDIA-Rechten geistigen Eigentums an der SOFTWARE. Alle Rechte, Ansprüche und Beteiligungen auf die bzw. an der SOFTWARE, die nicht ausdrücklich erteilt wurden, sind NVIDIA oder seinen Lizenzgebern oder Zulieferern vorbehalten.

5.2 Aufgezeichnete Inhalte. Die SOFTWARE ermöglicht es den Kunden, ihre elektronischen Aktivitäten einschließlich unter anderem ihrer Gameplays ("CONTENTVIDEOS") aufzuzeichnen und diese CONTENTVIDEOS zu Diensten wie Twitch.tv und YouTube hochzuladen und zu übertragen. Die Kunden sind alleine für ihre CONTENTVIDEOS verantwortlich und übernehmen das gesamte Risiko, das sich aus ihrer Nutzung von Webseiten, Diensten und Netzwerken von Drittanbietern ergibt. Der Kunde sichert zu, dass er der Ersteller und Eigentümer aller CONTENTVIDEOS ist oder auf andere Weise ausreichende Rechte und Berechtigungen besitzt, sie öffentlich zu stellen oder zu veröffentlichen. Indem der Kunde die SOFTWARE verwendet, um CONTENTVIDEOS auf Webseiten, Dienste oder Netzwerke von Drittanbietern hochzuladen und dort zu veröffentlichen, stimmt er zu, NVIDIA und dessen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Rechtsansprüche, Rechtsstreitigkeiten, Forderungen, Haftungen, Schadensersatzforderungen, Verluste, Kosten und Ausgaben ("ANSPRÜCHE") schadlos zu halten, die aus CONTENTVIDEOS des Kunden entstehen oder mit diesen in Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem ANSPRÜCHE aus dem Grund, dass CONTENTVIDEOS des Kunden (a) gegen ein beliebiges Recht eines Dritten einschließlich des Urheber‑, Marken‑ oder Patentrechts, eines Betriebsgeheimnisses, eines Urheberpersönlichkeitsrechts, eines sonstigen Rechts an geistigem Eigentum oder eines sonstigen Eigentumsrechts verstoßen, es verletzen oder es sich widerrechtlich aneignen oder (b) eine beliebige andere Person beleidigen oder verleumden.

6. GELTENDES RECHT

Diese VEREINBARUNG wurde gemäß der Gesetzgebung des US-Bundesstaates Delaware abgefasst und ist dementsprechend auszulegen, wobei die Anwendung der entsprechenden kollisionsrechtlichen Vorschriften ausgeschlossen ist. Insbesondere die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einem Rechtsstreit oder bei Rechtsansprüchen, die aus diesem Vertrag entstehen, sind ausschließlich die Staats‑ und/oder Bundesgerichte in Santa Clara County, Kalifornien, USA zuständig. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Exportgesetze und ‑bestimmungen der USA vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass die SOFTWARE, alle auf sie bezogenen technischen Daten und jedes direkte Produkt davon direkt oder indirekt unter Verstoß gegen geltende Exportgesetze und ‑bestimmungen weder exportiert noch reexportiert werden und nicht zu Zwecken verwendet werden, die aufgrund geltender Exportgesetze und ‑bestimmungen verboten sind.

7. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1 Keine Gewährleistung. DIE SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT UND SOWEIT IM RAHMEN DES ANWENDBAREN RECHTS MÖGLICH LEHNEN NVIDIA UND SEINE LIEFERANTEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN UND BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE JEGLICHER GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, DIE DURCH DIE NUTZUNG ODER DEN HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. KEINE EMPFEHLUNGEN ODER INFORMATIONEN, WEDER MÜNDLICH NOCH SCHRIFTLICH, DIE SIE VON NVIDIA ODER ANDEREN PERSONEN ERHALTEN, BEGRÜNDEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM VERTRAG FESTGELEGT WURDEN.

7.2 Haftungsbeschränkung. SOWEIT IM RAHMEN DES ANWENDBAREN RECHTS MÖGLICH, SCHLIESSEN NVIDIA UND SEINE LIEFERANTEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR WIE AUCH IMMER GEARTETE BESONDERE, ZUFÄLLIGE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG BZW. DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUS. DIES SCHLIESST INSBESONDERE AUCH SCHÄDEN AUS ENTGANGENEN GESCHÄFTSGEWINNEN, UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT, VERLUST GESCHÄFTLICHER DATEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERLUSTE EIN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT AUCH DANN, WENN NVIDIA IM VORFELD AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. MANCHE GERICHTE UNTERSAGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG EINER HAFTUNG FÜR STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN ODER FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN. IN DIESEM FALL IST DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE FÜR DEN KUNDEN NICHT GÜLTIG. EVENTUELL STEHEN DEM KUNDEN JE NACH GERICHTSBARKEIT WEITERE RECHTE ZU. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON NVIDIA, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, NIEMALS EINTAUSEND US-DOLLAR (1.000,00 US-$). DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN BLEIBEN AUCH DANN IN KRAFT UND WERDEN WEITERHIN ANGEWENDET, WENN SICH HERAUSSTELLEN SOLLTE, DASS EIN BELIEBIGES IN DIESEM VERTRAG ANGEFÜHRTES BESCHRÄNKTES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT HAT.

8. Endbenutzer der US-Regierung.

Bei der SOFTWARE und der dazugehörigen Dokumentation handelt es sich um "commercial items" (handelsübliche Artikel) gemäß der Definition in FAR 2.101, die aus "commercial computer software" (handelsüblicher Computersoftware) und "commercial computer software documentation" (handelsüblicher Dokumentation zur Computersoftware) gemäß den Definitionen in FAR 12.212 bzw. DFARS 227.7202 besteht. Werden SOFTWARE und Dokumentation von der US-Regierung oder in deren Namen erworben, hat die US-Regierung gemäß FAR 12.212 und DFARS 227.7202-1 bis ‑4, sofern zutreffend, nur die Rechte an der SOFTWARE und der Dokumentation, die in dieser VEREINBARUNG angeführt sind.

9. DIVERSES

Der Kunde darf diese VEREINBARUNG oder beliebige in ihrem Rahmen erteilte Rechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von NVIDIA kraft Gesetzes oder unter anderen Umständen nicht weitergeben oder übertragen und jeder Versuch des Kunden, ohne dass eine solche Zustimmung vorliegt, ist ungültig. Durch die Ausübung eines Rechtsmittels durch eine der Vertragsparteien im Rahmen dieser VEREINBARUNG bleiben, sofern in dieser VEREINBARUNG nichts ausdrücklich festgelegt wurde, die anderen im Rahmen dieser VEREINBARUNG oder aus anderen Quellen bestehenden Rechtsmittel der Partei unberührt. Salvatorische Klausel: Sollte sich eine Bestimmung dieser VEREINBARUNG als mit geltendem Recht unverträglich erweisen oder unter diesem nicht in vollem Umfang durchgesetzt werden können, so wird diese Bestimmung so weit ausgelegt, wie es möglich ist, und alle anderen Bestimmungen behalten ihre volle Gültigkeit. Diese VEREINBARUNG stellt die endgültige, vollständige und ausschließliche Vereinbarung dar, die hinsichtlich des in diesem Dokument behandelten Gegenstands zwischen den beiden Parteien geschlossen wird, und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen, mündlichen oder schriftlichen Vorschläge, Absprachen, Korrespondenzen und Vereinbarungen hinsichtlich des Gegenstands, sofern der Kunde und NVIDIA keine eigenständige Vereinbarung ausfertigen, die die Nutzung der SOFTWARE regelt. Wird eine beliebige Bestimmung dieser VEREINBARUNG nicht von einer der Parteien eingeklagt, so stellt dies keinen Verzicht einer zukünftigen gerichtlichen Geltendmachung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Verzichtserklärungen hinsichtlich dieser VEREINBARUNG und Änderungen an ihr bedürfen der Schriftform und müssen von einem ermächtigten NVIDIA-Vertreter unterzeichnet werden.