Lizenz für die Nutzung der NVIDIA GeForce-Software durch Kunden

WICHTIGE HINWEISE – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Bei dieser Lizenz für die Nutzung der NVIDIA GeForce-Software durch Kunden ("LIZENZ") handelt es sich um die Vereinbarung, die die Nutzung der GeForce-Software der NVIDIA Corporation und ihrer Tochtergesellschaften ("NVIDIA") regelt, die Sie hier herunterladen können, einschließlich Computersoftware und zugehöriger Materialien ("SOFTWARE"). Wenn Sie die SOFTWARE herunterladen, installieren, kopieren oder anderweitig nutzen, stimmen Sie gleichzeitig den Bestimmungen dieser LIZENZ zu. Sollten Sie mit den Bestimmungen dieser LIZENZ nicht einverstanden sein, so dürfen Sie die SOFTWARE nicht herunterladen oder nutzen.

ALLGEMEINES

Für die Nutzung von NVIDIA-Produkten sind insgesamt drei Komponenten erforderlich: Die SOFTWARE, die auf einer Grafik-Controllerkarte integrierte Hardware sowie ein PC. Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsvereinbarungen sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen und Vereinbarungen zum Schutze geistigen Eigentums geschützt. Die SOFTWARE wird nicht verkauft; es wird lediglich eine Lizenz zur Nutzung in strenger Übereinstimmung mit dieser LIZENZ gewährt. Die Hardware ist durch verschiedene Patente rechtlich geschützt und wird verkauft. Dieser Verkauf fällt jedoch nicht in den Geltungsbereich dieser LIZENZ. In dieser LIZENZ sind also ausschließlich die Bestimmungen für die Nutzung der SOFTWARE festgelegt.

1. DEFINITIONEN

1.1 Kunde. Der „Kunde“ ist die juristische oder natürliche Person, die die SOFTWARE herunterlädt.

2. LIZENZGEWÄHRUNG

2.1 Rechte und Beschränkungen der Lizenzgewährung. NVIDIA gewährt dem Kunden hiermit mit folgenden Einschränkungen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für die Installation und Nutzung der SOFTWARE in Verbindung mit Hardwareprodukten mit NVIDIA GeForce- oder Titan-Branding im Eigentum des Kunden:

2.1.1 Rechte. Dem Kunden wird gestattet, mehrere Kopien der SOFTWARE auf einem gemeinsam genutzten Computer oder auf mehreren Computern gleichzeitig zu installieren und zu nutzen sowie mehrere Sicherungskopien der SOFTWARE ausschließlich zur Verwendung durch den Kunden innerhalb des Unternehmens des Kunden anzufertigen. "Unternehmen" bezeichnet die individuelle Nutzung durch den Kunden oder durch eine juristische Person (wie zum Beispiel ein Unternehmen oder eine Universität) und die Tochtergesellschaften, die zu mehr als fünfzig Prozent (50 %) in ihrem Besitz sind.

2.1.2 Ausnahme für Linux/FreeBSD. Unbeschadet Absatz 2.1.1 darf SOFTWARE, die ausschließlich zur Nutzung unter Linux- oder FreeBSD-Betriebssystemen oder anderen Betriebssystemen, die auf dem Quellcode dieser Betriebssysteme basieren, vorgesehen ist, auch kopiert und weitergegeben werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die dazugehörigen Binär- und Programmdateien in keiner Form verändert werden (ausgenommen hiervon ist das Entpacken komprimierter Dateien).

2.1.3 Einschränkungen

Keine Modifikationen und kein Reverse Engineering. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die SOFTWARE zu modifizieren (mit Ausnahme der in Abschnitt 2.1.2 erläuterten Fälle), Reverse Engineering an ihr durchzuführen, sie zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise zu versuchen, Zugriff auf den Quellcode der SOFTWARE zu erlangen.

Keine Komponententrennung: Die SOFTWARE wird als zusammengehöriges Produkt lizenziert. Ihre Komponenten dürfen nicht zum Zwecke der Nutzung auf mehreren Computersystemen voneinander getrennt oder in irgendeiner anderen Art und Weise getrennt von den restlichen Komponenten verwendet werden.

Keine Unterlizenzierung oder Verteilung. Der Kunde darf die SOFTWARE nicht verkaufen, vermieten, unterlizenzieren, verteilen oder übertragen. Zudem darf der Kunde die SOFTWARE nicht für öffentliche Vorführungen oder Übertragungen verwenden. Die SOFTWARE darf nicht für kommerzielle Hosting-Dienste bereitgestellt werden.

Keine Bereitstellung in Rechenzentren. Die SOFTWARE wird nicht für die Bereitstellung in Rechenzentren lizenziert. Als Ausnahme ist Blockchain-Verarbeitung im Rechenzentrum gestattet.

3. BEENDIGUNG

Sollte der Kunde gegen eine der hier aufgeführten Regelungen oder Bestimmungen verstoßen, so verliert diese LIZENZ automatisch ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien der Software und aller ihrer Bestandteile zu vernichten.

Aufhebung zum Selbstschutz. Für den Fall, dass der Kunde rechtliche Schritte gleich welcher Natur gegen NVIDIA einleitet oder sich an Gerichtsverfahren gegen NVIDIA beteiligt, behält sich NVIDIA das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle gewährten Lizenzen und sonstige im Rahmen dieser LIZENZ gewährte Rechte auszusetzen oder zu kündigen, solange derartige Verfahren anhängig sind.

4. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE

Alle geistigen und sonstigen Eigentumsrechte an und im Zusammenhang mit der SOFTWARE (insbesondere allen Grafiken, Fotografien, Animationen, Video-, Audio- und Musiksequenzen, Textelementen sowie anderen in der SOFTWARE enthaltenen Daten und Informationen), den Begleitmaterialien sowie allen Kopien der SOFTWARE liegen bei NVIDIA beziehungsweise seinen Lieferanten.

5. GELTENDES RECHT UND VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN

Geltendes Recht. Diese LIZENZ wurde gemäß der Gesetzgebung des US-Bundesstaates Delaware abgefasst und ist dementsprechend auszulegen, wobei die Anwendung der entsprechenden kollisionsrechtlichen Vorschriften ausgeschlossen ist. Besonders das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ (UN-Kaufrecht) wird dabei abgelehnt.

Schiedsverfahren. Bei allen Ansprüche gegen NVIDIA oder Streitigkeiten mit NVIDIA, die sich aus oder in Verbindung mit dieser LIZENZ oder aus der Nutzung der SOFTWARE ergeben (zusammen „Streitigkeiten“), erklärt sich der Kunde damit einverstanden, zunächst NVIDIA per US-Post unter NVIDIA Corporation, ATTN: Legal, 2788 San Tomas Expressway, Santa Clara, California, 95051, USA, zu kontaktieren und zu versuchen, die Streitigkeiten mit NVIDIA informell beizulegen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass es NVIDIA nicht gelingen sollte, solche Streitigkeiten mit dem Kunden innerhalb von 60 Tagen nach der ursprünglichen informellen Forderung seitens des Kunden beizulegen (oder früher, wenn nach Meinung von NVIDIA die Streitigkeiten nicht innerhalb von 60 Tagen beigelegt werden können), verpflichten sich der Kunde und NVIDIA, die Streitigkeiten (mit Ausnahme von Ansprüchen von NVIDIA auf Unterlassung oder andere billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfe) durch ein bindendes Schiedsverfahren vor einem Schiedsrichter der Judicial Mediation and Arbitration Services ("JAMS") in Santa Clara County, Kalifornien, USA, im Rahmen des jeweils zu diesem Zeitpunkt für JAMS geltenden optionalen beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren beizulegen, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist. Das Schiedsverfahren wird in Santa Clara County, Kalifornien, USA, (oder in dem Santa Clara County nächstgelegenen JAMS-Büro) durchgeführt, sofern der Kunde nicht eine persönliche Anhörung an seinem Wohnort beantragt oder mit NVIDIA etwas anderes vereinbart. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt hindert eine Partei daran, wie erforderlich auf Unterlassung oder billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu klagen, um einen tatsächlichen oder drohenden Rechtsverstoß, widerrechtliche Aneignung oder Verletzung der Datensicherheit, der Rechte an geistigem Eigentum oder sonstiger Eigentumsrechte dieser Partei zu verhindern. Sollte diese Vereinbarung eines Schiedsverfahrens aus jedwedem Grund bei einen Streitfall keine Anwendung finden können und es in der Folge zu einem Gerichtsverfahren anstelle des Schiedsgerichtsverfahrens kommen, sind ausschließlich die Staats- und Bundesgerichte in Santa Clara, Kalifornien, USA, zuständig.

Verzicht auf Sammelklagen & Schwurgerichtsverfahren. ALLE ANSPRÜCHE MÜSSEN VON DEN PARTEIEN ALS EINZELPARTEIEN ERHOBEN WERDEN UND NICHT ALS KLÄGER ODER SAMMELKLÄGER IN EINER BEABSICHTIGTEN SAMMELKLAGE ODER EINEM BEABSICHTIGTEN REPRÄSENTATIVEN VERFAHREN. DIESER VERZICHT GILT FÜR SAMMELSCHIEDSVERFAHREN, ES SEI DENN, EIN SOLCHES SCHIEDSVERFAHREN IST NOTWENDIG, UM DIE DURCHSETZUNG DES VERZICHTS AUF EINE SAMMELKLAGE ZU ERREICHEN, ODER IN DEM FALL, DASS NVIDIA EINER SAMMELKLAGE AUSDRÜCKLICH ZUSTIMMT. DER KUNDE STIMMT ZU, DASS ER UND NVIDIA DURCH DIE GEWÄHRUNG DIESER LIZENZ JEWEILS AUF DAS RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN ODER AUF DIE TEILNAHME AN EINER SAMMELKLAGE VERZICHTEN.

Recht auf abweichende Regelung. DER KUNDE KANN DURCH SCHRIFTLICHE MITTEILUNG AN NVIDIA INNERHALB VON 30 TAGEN NACH BEGINN DER SOFTWARENUTZUNG GEMÄSS DIESER LIZENZ BEANTRAGEN, DASS DIESE LIZENZVEREINBARUNG BEZÜGLICH DES VERZICHTS AUF SCHIEDSVERFAHREN UND SAMMELKLAGE/SCHWURGERICHT AUF IHN KEINE ANWENDUNG FINDET. EINE SOLCHE SCHRIFTLICHE MITTEILUNG IST ZU RICHTEN AN: ATTN: LEGAL, 2788 SAN TOMAS EXPRESSWAY, SANTA CLARA, CALIFORNIA, 95051, USA UND MUSS FOLGENDE ANGABEN ENTHALTEN: (1) DEN NAMEN DES KUNDEN; (2) DIE ANSCHRIFT DES KUNDEN; (3) ANGABE VON GEFORCE ALS DIE SOFTWARE, AUF DIE SICH DIE MITTEILUNG BEZIEHT, UND (4) EINE DEUTLICHE ERKLÄRUNG, DASS DER KUNDE NICHT MÖCHTE, DASS STREITIGKEITEN DURCH EIN SCHIEDSVERFAHREN BEIGELEGT WERDEN, UND EIN NACHWEIS, DASS DIE FRIST VON 30 TAGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER AUSNAHMEREGELUNG EINGEHALTEN WURDE.

6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

6.1 Keine Gewährleistung: SOWEIT IM RAHMEN DES ANWENDBAREN RECHTS MÖGLICH, WIRD DIE SOFTWARE "WIE GESEHEN" BEREITGESTELLT; NVIDIA UND SEINE LIEFERANTEN LEHNEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN JEDWEDER ART AB, DIE SICH AUF DIE SOFTWARE BEZIEHEN ODER AUS IHR HERVORGEHEN, INSBESONDERE STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTER DRITTER. Ohne Einschränkung des Vorangegangenen trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass die SOFTWARE, die er erhält und installiert, die korrekte Version für das Modell seiner Grafik-Controllerkarte, seines Betriebssystems und seiner Hardware ist.

6.2 Haftungsbeschränkung. SOWEIT IM RAHMEN DES ANWENDBAREN RECHTS MÖGLICH, SCHLIESSEN NVIDIA UND SEINE LIEFERANTEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR WIE AUCH IMMER GEARTETE BESONDERE, ZUFÄLLIGE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG BZW. DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUS. DIES SCHLIESST SCHÄDEN AUS ENTGANGENEN GESCHÄFTSGEWINNEN, DATENVERLUST, UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND DEN VERLUST GESCHÄFTLICHER DATEN EIN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT AUCH DANN, WENN NVIDIA IM VORFELD AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTE KUMULATIVE HAFTUNG VON NVIDIA, DIE SICH AUS DIESER LIZENZ ERGIBT, ÜBERSCHREITET IN KEINEM FALL DEN NETTOBETRAG, DER DURCH DEN KUNDEN AN NVIDIA FÜR DIE NUTZUNG DER SPEZIFISCHEN SOFTWARE, AUF DER DIE HAFTUNG BASIERT, ENTRICHTET WURDE, BZW. DEN BETRAG VON 10,00 US-DOLLAR, WENN DER KUNDE FÜR DIE NUTZUNG DER SOFTWARE KEINE GEBÜHREN AN NVIDIA ENTRICHTET HAT.

7. SYSTEM-AKTUALISIERUNGEN

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die SOFTWARE unter Umständen auf das System des Kunden zugreift, Daten zum System erhebt, das System aktualisiert und es konfiguriert, um das System für die Verwendung mit der SOFTWARE zu optimieren. Sofern der Kunde die SOFTWARE verwendet, stimmt er allem oben gesagten zu und sichert zu, dass er berechtigt ist, diese Zustimmung zu geben. Darüber hinaus bestätigt der Kunde, dass er alleine dafür verantwortlich ist, angemessene Sicherungskopien seiner Daten und Systemwiederherstellungspunkte für sein System zu erstellen, und dass NVIDIA in keiner Weise für Verluste oder Schäden an seinem System (inklusive Datenverlust oder Verlust des Zugriffs) verantwortlich ist, die im Zusammenhang mit oder aufgrund von folgenden Aktivitäten auftreten: (a) jegliche Änderungen der Konfiguration, der Anwendungseinstellungen, den Umgebungsvariablen, der Registry, der Treiber, am BIOS oder anderer Attribute des Systems (oder der Systemkomponenten), die durch die SOFTWARE durchgeführt wurden; oder (b) Installation jeglicher SOFTWARE-Patches oder Patches für Software von Drittanbietern über den NVIDIA Update Service. Die SOFTWARE enthält unter Umständen Links auf Webseiten oder Dienste. NVIDIA empfiehlt dem Kunden, die Datenschutzrichtlinien der Webseiten und Dienste, die der Kunde in Anspruch nimmt, sorgfältig zu lesen, um sich darüber zu informieren, wie diese Seiten oder Dienste personenbezogene Daten des Kunden erfassen, verwenden und weitergeben. NVIDIA übernimmt keine Verantwortung für die Datenschutzrichtlinien und ‑praktiken von Webseiten und Diensten, die von anderen Unternehmen oder Einrichtungen betrieben werden.

Registrierung und Kundeninformation. Der Kunde sichert zu, dass die Daten, die er bei der Registrierung der SOFTWARE angegeben hat, vollständig und korrekt sind. Sofern der Kunde während der Registrierung oder anderweitig NVIDIA personenbezogene Daten bereitstellt, erklärt er sich auch damit einverstanden, dass NVIDIA gemäß der Datenschutzrichtlinie von NVIDIA (zu finden unter https://www.nvidia.com/de-de/about-nvidia/privacy-policy/) solche Daten erfasst, nutzt und veröffentlicht. Wenn der Kunde keine System-Aktualisierungen durch die SOFTWARE, wie hier in Abschnitt 7 beschrieben, wünscht, muss er die Auswahl von "Automatically check for updates" („Automatisch nach Aktualisierungen suchen“) auf der Registerkarte "Preferences" („Einstellungen“) in der entsprechenden NVIDIA Update-Systemsteuerung der SOFTWARE aufheben.

8. DIVERSES

Salvatorische Klausel: Sollte sich eine Bestimmung dieser LIZENZ als unverträglich mit geltendem Recht erweisen oder nicht im vollen Umfang durchgesetzt werden können, tritt an ihre Stelle eine gültige, durchsetzbare Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer Absicht am nächsten kommt. Diese LIZENZ ist die einzige, ausschließliche und vollständige Vereinbarung, die hinsichtlich dieser Transaktion zwischen den beiden Parteien geschlossen wird, und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen, mündlichen oder schriftlichen Absprachen und Vereinbarungen hinsichtlich der Transaktion. Änderungen an dieser LIZENZ bedürfen der Schriftform und müssen von einem NVIDIA-Vertreter mit entsprechender Vertretungsbefugnis unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu erlangen. Der Kunde verpflichtet sich, die SOFTWARE nicht in Länder zu versenden, zu übertragen oder zu exportieren, für die dies per Entscheid des United States Bureau of Industry and Security bzw. gemäß anwendbarer Exportgesetze, -beschränkungen oder ‑bestimmungen verboten ist, und die SOFTWARE nicht auf eine gemäß diesen Gesetzen und Vereinbarungen verbotene Art und Weise zu nutzen.